Erste Gemeinde in Brandenburg, die auf das Gericht­surteil vom Herbst 2017 reagiert.

Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat die Konsequenzen aus o.g. OVG Entscheidung (6 A 15.15) vom 06.10.2017 gezogen und Ihre Kitasatzung geändert.

Mit Datum 18. Februar 2019 wird ein Sonderamtsblatt an alle Haushalte innerhalb der Gemeinde verteilt.

Das Schwierige daran war, dass eine neue Kitasatzung her musste, welche jedoch rückwirkend bis 2015 in Kraft treten sollte.

Der Landkreis zögerte erst und stellte Rückfragen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

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