B
Berliner Modell der Kleinkindpädagogik
"Kuno Beller entwickelte das Berliner Modell der Kleinkindpädagogik, ein Modell, in dem durch die systematische Umsetzung entwicklungsförderlicher Erzieherverhaltensweisen und den Einsatz der von ihm entwickelten Entwicklungstabelle die Entwicklung der Kinder in Krippe und Tagespflege individualisiert und ihren Entwicklungsbedürfnissen entsprechend gestaltet wird. Das Berliner Modell der Kleinkindpädagogik wurde in großangelegten Projekten in Berlin und München auf seine Effektivität empirisch evaluiert und erhielt damit ein wissenschaftlich gestütztes Fundament."
Quelle: Beller, Simone (2016): Kuno Beller. Vita. Verfügbar unter: http://www.beller-kkp.de/information-kuno-beller.html (19.09.2017).
D
Dokumentation
"Die Dokumentation ist die systematische Zusammenstellung der Beobachtungen, ohne die die Erkenntnisse wieder vergessen oder durcheinandergebracht werden konnten. Dokumentiert werden sowohl Erkenntnisse aus systematischen als auch aus ungeplanten Beobachtungen. Die systematische Beobachtung und die Dokumentation der Beobachtungen ist eine Grundlage professionellen erzieherischen Handelns. Aus den Beobachtungsergebnissen werden Handlungsempfehlungen für die pädagogische Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Eltern abgeleitet. Erzieherinnen haben den gesetzlichen Auftrag, die Selbstbildungsprozesse und Entwicklungsstände der Kinder zu beobachten und zu dokumentieren. Um diesen Auftrag umsetzen zu können, muss das Beobachtungskonzept mit seinen ggf. verschiedenen Verfahren und Dokumentationsformen Teil der Einrichtungskonzeption sein. Welches Verfahren eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Vorgaben ab: Zum einem sind die Richtlinien bzw. Empfehlungen des länderspezifischen Bildungsplans zu berücksichtigen. Dazu gilt es, die Vorgaben des Trägers mit einzubeziehen. Da die Ziele pädagogischer Beobachtung vielfältig sind, erscheint eine Kombination mehrerer Verfahren sinnvoll. Viernickel und Völkel (2009, S. 30) schlagen ein Beobachtungssystem mit verschiedenen Verfahren vor:
- ein Verfahren, das seinen Fokus auf die Aktivitäten und Bildungsprozesse von Kindern richtet
- ein Verfahren, das die kindliche Entwicklung in einem Entwicklungsbereich oder - umfassend - in mehreren Entwicklungsbereichen umfasst
- ein Verfahren, das mit relativ geringem Aufwand feststellen hilft , bei welchen Kindern eventuell ein Entwicklungsrisiko besteht, dem genauer nachgegangen werden muss.
Lipp-Peetz (2007, S. 53 ff .) beschreibt Kriterien zur Auswahl eines bestimmten Beobachtungsinstrumentes:
- Kontextbezug: Kindliches Verhalten steht immer im Zusammenhang mit der personellen und räumlichen Umwelt. Berücksichtigt das Verfahren den Kontext?
- Trennung zwischen Wahrnehmung und Interpretation: Wird auf eine sorgfältige Beschreibung des Wahrgenommenen Wert gelegt?
- Beobachtungen losen bei der Fachkraft Gefühle aus. Wird man aufgefordert, diesen nachzugehen?
- Perspektivenwechsel: Wird daran gedacht, die Perspektive des Kindes einzunehmen?
- Schlagt das Verfahren begründete Schwerpunkte vor, die beobachtet werden (z.B. Engagiertheit und Wohlbefinden, Lerndispositionen)?
- Liegt den vorgeschlagenen Dokumentationsformen eine wertschätzende Haltung und der Stärkenansatz zugrunde?
- Ist ein Dialog mit den Kindern vorgesehen?
- Konsequenzen aus den Beobachtungen: Wird im Konzept nach pädagogischen Konsequenzen gefragt?
- Sieht das Konzept den Austausch mit Kolleginnen vor?
Dem Datenschutz kommt im Zusammenhang mit dem Einsatz von Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren eine hohe Bedeutung zu. Ausgehend vom Bildungs-und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sind Beobachtungen und Dokumentationen zulässig. Sie bedürfen keiner ausdrücklichen Genehmigung seitens der Eltern. Aus Gründen der Transparenz sollten die Eltern dennoch ausreichend informiert werden, z. B. durch entsprechende Regelungen im Betreuungsvertrag. Selbstverständlich sollte es sein, dass die Eltern Einsicht in Bildungs- und Lerndokumentationen bekommen, mit der Möglichkeit, den Fachkräften Fragen zu stellen.
Je nach Inhalt müssen Unterlagen bzw. Portfolios z. B. in einem Büro lagern, um sie vor neugierigen Besuchern oder Kindern schützen zu können. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Zustimmung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Unproblematisch ist es, wenn die Eltern, z.B. im Bereich der Zusammenarbeit mit der Schule, über Art und Inhalt der Datenweitergabe informiert worden sind und sie ihr Einverständnis zur Weitergabe gegeben haben.
Dokumentationen bzw. Portfolios sollen am Ende der Kindergartenzeit den Kindern ausgehändigt werden, da es keinen Grund gibt, sie in der Einrichtung aufzubewahren (Gerstein in Lipp-Peetz 2007, S. 89 ff .)."
Quelle: Vollmer, Knut (2012): Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 163-165.
K
Kindertagespflege
"Der bedarfsgerechte Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll entsprechend dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) auch über die Kindertagespflege erreicht werden. Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung. In einer Tagespflegestelle können bis zu fünf Kinder in Ergänzung zur Kindertagesbetreuung oder alternativ dazu betreut werden. Der Förderauftrag wird in §22 SGB VIII geregelt. Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege sind Angebote für Familien, die sich gegenseitig ergänzen können, vor allem wenn es darum geht, ein bedarfsgerechtes und flexibles Angebot für Familien im Sinne eines Netzwerks im Sozialraum zu entwickeln."
Quelle: Vollmer, Knut (2012): Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 242.
Kindertagesstätte (Kita)
"Einrichtung zur ganztägigen Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern unterschiedlicher Altersstufen bis hin zur Schulfähigkeit; regional auch unter der Bezeichnung Krippe oder Hort; die Einrichtung wird in der Regel von freien Trägern, aber auch von Gemeinden, Betrieben oder Elternvereinen unterhalten; die Kindertagesbetreuung ist in Deutschland rechtlich dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet (§§ 22–26 SGB VII), ihre konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Länderebene. Für den Besuch einer Tageseinrichtung werden Elternbeiträge (Familieneigenanteile) erhoben; ..."
Quelle: wissen.de (2017): Kindertagesstätte. Verfügbar unter: http://www.wissen.de/lexikon/kindertagesstaette (19.09.2017).
Kindeswohl
"Das Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf im konkreten Fall einer Auslegung. Nach § 1627 BGB haben die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn »eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt« (Wiesner, zitiert in Paritatischer Wohlfahrtsverband 2007, S. 32)."
Quelle: Vollmer, Knut (2012): Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 387.
Kindeswohlgefährdung
"Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung haben nach § 8a SGB VIII bei einer Kindeswohlgefährdung einen Schutzauftrag. Auch schon vor Einführung des § 8 a SGB VIII bestand ein Kinderschutzauftrag (nach § 1 SGB VIII). Neu ist das geregelte Verfahren, an das sich die Fachkräfte zu halten haben. Die Fachkräfte geraten in das Spannungsfeld zwischen einem Wächteramt und den Anforderungen einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft bzw. der Notwendigkeit, die Familien zu begleiten und zu unterstützen. Mit Konzepten wie Early Excellence Centres oder Familienzentren können Familien in einem präventiven Sinn intensiv begleitet und unterstützt werden. Das Vorgehen in der Einrichtung vollzieht sich folgendermaßen:
Den Fachkräften und Kindertageseinrichtungen müssen ≫gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung≪ bekannt sein. Anhand der Anhaltspunkte muss das Gefährdungsrisiko abgeschätzt werden. Bei der gesetzlichen Formulierung ≫gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung≪ handelt es sich um eine Verknüpfung unbestimmter Rechtsbegriff e, die von den Gerichten anhand des jeweiligen Einzelfalles auszufüllen sind. Die Erzieherinnen dürfen das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nicht bloß erahnen, sondern es müssen konkrete Hinweise von einem gewissen Gewicht vorliegen. Mit dem Begriff ≫Kindeswohlgefährdung≪ knüpft die Norm an den aus § 1666 BGB bekannten Terminus an. Eine solche liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst (vgl. Wiesner 2006, Kommentar zum SGB VIII, 3. Auflage, zu § 8a Rn. 14 mit weiteren Nachweisen)."
Quelle: Vollmer, Knut (2012): Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 388-389.
W
Waldkindergarten
"Das Konzept der Waldkindergärten wurde in Dänemark entwickelt und wird seit den 1990er Jahren auch in Deutschland umgesetzt (Schede 2000). In der Regel sind es Elterninitiativen, die eine Alternative zu den ihrer Meinung nach zu naturfernen Kindergärten suchen. Lern- und Lebensort ist der Wald, als Anlaufstelle kann ein Holzhaus oder ein Bauwagen dienen. Im Waldkindergarten soll ein natürlicher Bezug zur Natur hergestellt werden. Von dieser Grundannahme aus entwickelten sich viele Waldkindergärten mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Sinneswahrnehmung, motorische Entwicklung und soziales Lernen können als übergreifende Schwerpunkte gelten. Kritik: Durch Festlegung auf die Bereiche Wald und Natur findet ein Ausschluss von wichtigen Themen, wie z. B. der Medienbildung, statt."
Quelle: Vollmer, Knut (2012): Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 185.
Waldorfpädagogik
"Die Waldorfpädagogik wurde von Rudolf Steiner (1861–1925) in Deutschland entwickelt. Ursprünglich als Schulkonzept entstanden, wurde es in den 1920er Jahren auf Kindergärten übertragen (Saßmannshausen 2008). Die Waldorfeinrichtungen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft von Vereinen. Das Bild vom Kind geht davon aus, dass der Mensch eine unverwechselbare und einmalige Individualität ist. Die körperliche und seelische Entwicklung des Kindes vollzieht sich dabei nach bestimmten Gesetzmäßigkeiten.
Zentral ist die Bedeutung des Spiels in der Waldorfpädagogik. Im Spiel offenbart das Kind sein Wesen, seine Persönlichkeit, und es verbindet sich im sinnlichen Tun mit der Welt. Dabei benötigt das Kind eine Umgebung, die ihm Ordnung und Sicherheit gibt. Materialien müssen möglichst einfach und ohne bestimmte Funktion sein. So sind einfache Holzklötze einem aufziehbaren Spielzeugauto vorzuziehen. Von Bedeutung ist weiterhin die Gestaltung der Zeit. Der Tages-, Monats- und Jahreslauf gliedert sich in eine Sicherheit gebende Grundordnung, in einen bestimmten Rhythmus. Die Verrichtung von Alltagstätigkeiten ist ein weiterer Schwerpunkt. Aufgabe der Erzieherinnen ist zum einen die Vorbildfunktion, um die Kinder zur Nachahmung anzuregen. Weiter sorgen sie für eine räumliche Umgebung, in der die Kinder im Spiel sinnliche Lernerfahrungen machen können."
Quelle: Vollmer, Knut (2012): Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 185-186.