Gewinn(übertragung) statt Defizit(ausgleich) bei Kindertagesstätten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Elternbeiräte,

anbei leite ich Unterlagen aus dem Jahr 2014 weiter, die mich erst vor wenigen Wochen erreichten.

Da die Finanzierungsstudie bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurde, kann dieses Praxisbeispiel vielleicht ein wichtiger Baustein für künftige Handlungsempfehlungen sein.
Im vorliegenden Beispiel gab es kein Einvernehmen für die Elternbeitragsordnung eines freies Trägers durch den Landkreis. Die Eltern zahlten die vom Träger geforderten Beiträge, es erfolgten Rückzahlungen von Personalkostenzuschüssen an den Landkreis und letztendlich wurde ein Gewinn an die Kommune überwiesen, auch unter Berücksichtigung von Kostenpauschalen, die nicht nachgewiesen werden mussten.
Anhand der vorgelegten Unterlagen, die diesem Schreiben beigefügt sind, konnte ich die Bemessungsgrundlage für die Platzkosten und damit den maximale Ansatz bei den Elternbeiträgen wie folgt errechnen:


für den Krippenbereich U3: 171,00 € (ohne Grundstücks- und Gebäudekosten inklusive fiktive Miete: 81,20 €)
für den Kitabereich U6: 143,74 € (ohne Grundstücks- und Gebäudekosten inklusive fiktive Miete: 53,93 €)
für den Hortbereich U12:133,98€ (ohne Grundstücks- und Gebäudekosten inklusive fiktive Miete: 44,17 €)


Inwieweit ähnliche Verfahrensweisen bekannt sind bzw. es im Land ein einheitliches Vorgehen über den Verbleib eines Gewinnes beim Träger oder bei der Kommune gibt, kann ich leider nicht einschätzen. Vielleicht helfen die Unterlagen trotzdem weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Annett Heidebrunn

 

Anbei die zugehörigen Dokumente:

Anhörung Rückzahlung BK Zuschuss 2014: hier pdf icon

Protokollprüfung BK Abrechnung 2014: hier pdf icon

Endgültige Festsetzung BK Zuschuss 2014: hier pdf icon

Zuwendungsbescheid/Vorausleistung BK 2014: hier pdf icon

 


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