Wandlitz - Gemeinde beschließt einheitlich 1,78 € für das Mittagessen

Das Thema "Essensgeld" für Eltern, welche ihr Kind in einer Kindertagesstätteneinrichtung tagsüber betreuen lassen, ist immer wieder Thema bei Gericht.

Nunmehr hat die Gemeinde Wandlitz (Landkreis Barnim) erkannt, dass ihre bisherige Praxis, der ungleichen Behandlung von Eltern von Kindern in Krippe/Kita und Hort in Einrichtungen der Kommune diesbezüglich, gesetzwidrig war.

Dank der Aktivitäten des KEB LK Barnim konnte die Gemeinde Wandlitz davon "überzeugt" werden, dass die bisherige Bepreisung gegen Rechtsnormen (siehe KitaG) verstoßen habe.

In der Sitzung der Gemeindevertreter vom 20.02.2020 (Beschlußvorlage: Link hier ) wurde nunmehr diese Divergenz korrigiert.

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 zahlen nunmehr alle Eltern von Hortkindern ebenfalls nach dem KitaG BB, hier 1,78 €/Mahlzeit. Abgerechnet wird spitz.

Bedeutet, gezahlt wird nur für die wirkliche Bestellung/Inanspruchnahme einer Mittagsversorgung des Kindes.

Diese Verfahrensweise soll ab dem 01.08.2020 auch auf die gemeindlichen Kitaeinrichtungen ausgeweitet werden.

Zusätzlich kommen auch Kinder der Grundschulen der Gemeinde Wandlitz in selbigen Genuß, welche keinen Hort besuchen, also auch Kinder der Klassenstufe 5 und 6 an den Grundschulen.

Das ganze kostet die Gemeinde ca. 400.000,00 EUR/Jahr zusätzlich.

Dem (neuen) Bürgermeister, Herrn Borchert, war es aber im Sinne der Kinder und der Gleichbehandlung DAS wert.


Sehr geehrte/r Leserer/in,
schauen sie doch mal in ihrer Gemeinde nach dem Verfahren zur Essensbepreisung, ihrer Belastung nach.

Dringender Hinweis:

  1. Frühstück und Vesper gehören zu den Betriebskosten. Dürfen nicht extra berechnet werden.
  2. Hortkinder fallen unter das KitaG des Landes Brandenburgs (Klassenstufe 1 - 4). Zahlen demnach ebenfalls nur die anteiligen Essenskosten, gem. KitaG §17 Abs. 1 .

Insofern sei der Beschluß der Gemeindevertreter vom 20.02.2020 als positiv zu bezeichnen.

Jedoch stellt sich die Frage - warum erst jetzt?

Könnten da evt. betroffenen Eltern rückwirkende Forderungen geltend machen?

Au Backe, wenn das "Schule" macht!


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