Beitragsschock für Eltern von AWO-Kita's im LK Barnim

Kontrolliert das Jugendamtes Barnim bei der Einvernehmensherstellung nach § 17 KitaG BB erst, wenn die politischen Ebenen intervenieren?

Anfang Januar 2020 bekamen alle betroffenen Eltern von AWO-Kitas bei Übergabe/Abholung des Kindes in den Einrichtungen die neue Beitragsordnung der AWO Bernau e.V.ausgehändigt - persönlich, die eine erhebliche Gebührenerhöhungen rückwirkend zum 01.01.2020 vorsah. Bei vielen Eltern würde dieses eine Erhöhung um mehr als den doppelten Beiträgen bedeuten.

Die Kalkulation der Platzkosten ergab demnach einen Höchstbetrag von 256,94 Euro. Die Beitragstabelle sah jedoch Beiträge von bis zu 411,10 Euro (160 %) je Kind bei einem monatlichen Einkommen über 4.001 Euro vor. Über diese Beitragsordnung lag bereits ein Einvernehmen durch das Jugendamt vor, d.h. die Prüfung des Höchstbetrages seitens des Jugendamtes war bereits erfolgt.

Nunmehr hat das Jugendamt „neue“ Erkenntnisse und hob den Bescheid (das Einvernehmen) auf. Gleichzeitig wurde der Träger aufgefordert, die Beitragsordnung zu überarbeiten.

Auch wenn der KEB begrüßt, dass sich die politische Ebene für Belange der Eltern hier erfolgreich eingesetzt hat, kann und darf dieser Vorgang nicht die Lösung sein. Ein politisches Eingreifen wäre nicht notwendig gewesen, wenn die Prüfungsinstanz nicht versagt hätte.

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