Kita-Beiträge (OHV) – Gericht hält Satzungen für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Potsdam hält die Kita-Beitragssatzungen von Oberkrämer und Glienicke wegen fehlerhafter Kalkulationen für rechtswidrig und hat deshalb am Donnerstag (08.08.2019) gegen die Kommunen entschieden.
Nach Ansicht der Richter dürfen die Kosten für das Kita-Grundstück nicht auf die Eltern umgelegt werden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Das Gericht ließ die Berufung zu.
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