Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung ab 01.08.2019

Die wichtigstesten Informationen auf einen Blick.

Alle Kinder aus Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, sind ebenfalls beitragsfrei.

Die Ausweitung der Beitragsfreiheit gilt für Kinder:

  • in der Krippe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr),
  • im Kindergarten (vom 3. Lebensjahr bis zum Jahr vor der Einschulung. Das letzte Jahr vor der Einschulung ist ohnehin beitragsfrei),
    im Hort (bis zum Ende der Grundschule) und
  • in der Kindertagespflege.

"Bitte prüfen Sie, ob Sie beitragsbefreit sind!"

Mehr dazu in unserem Direktlink hier


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