Überprüfungsanträge müssen(!), seitens der Kommunen, beantwortet werden.

Anträge auf Überprüfung von Kitabeitragsbescheiden seien statthaft

Die Landesregierung hatte auf eine (kleine) Anfrage des Landtagsabgeordneten C. Schulze hierzu geantwortet. Drucksache 6/10738.

Tenor:
So genannte "Überprüfungsanträge", gestellt durch Eltern, müssen zwingend durch kommunale Träger beantwortet werden. Unabhängig des Ergebnisses!

Lesen Sie mehr unter nachfolgendem Link.

Verweis: Antwort der Landesregierung Brandenburg zur Drucksache 6/10738

Also, scheuen Sie sich nicht und stellen Sie solch einen "Überprüfungsantrag", wenn Sie der Meinung seien, Ihre Elterngebührenbescheide seien rechtsunwirksam.

Mehr Informationen hierzu hält der KEB kinder web hier für Sie bereit - Link.