1 + 1 = 1 | Kitasatzungen können nicht richtig rechnen

Eine mathematische Additionsaufgabe, welche durch sehr viele Kitasatzungen nicht gelöst werden kann bzw. falsch "ausgerechnet" wird.


Worum geht es?

In allen Kitagebührensatzungen der Träger findet sich der Passus des "Geschwisterrabbattes" wieder.

Dieser besagt oder gibt an, dass Familien mit mehr als einem Kind einen Nachlass erhalten, bei der Berechnung von Kitagebühren.

Das klingt ersteinmal sehr sozial und sollte bei allen betroffenen Eltern "Freude" auslösen.

Weit gefehlt. Weil, die Kommunen - und es geht natürlich und wie immer ums's Geld - hier in Ihren Satzungen tricksen.

Da wird bsw. erst ab dem 2 Kind "gestaffelt" oder Kind 1 zahlt 100% der Gebühr, obwohl Schwesterchen/Brüderchen doch da seien.

Diesem undurchsichtigem Schreckgespenst hat nunmer das AG Potsdam "einen Riegel vor geschoben".
Siehe Urteil 20 C 406 18 (unten verlinkt).

 

Was sei nunmehr zu tun?

Eltern, die mehrere unterhaltspflichte Kinder besitzen und in ihrem Kitabescheid aber selbige Anzahl der Kinder nicht auffinden können, sollten bei Ihrem Träger nachfragen, ob dem "Staffelungsgebot" entsprechend berechnet wurde.

Bitte verweisen Sie hierbei auf obig genanntes AZ des AG Potsdam.

 

Links zur Thematik:

Artikel in unsrer Presseschau hierzu vom 28.02.2019,

Gerichtsurteil AG Potsdam vom 20.02.2019

Begriffsdefinition "Unterhaltsberechtigte" (Quelle: externer Link)

 

Nachsatz: Aktuell (Februar 2019) sei eine weitere Klage zur Thematik beim Verwaltungsgericht Farnkfurt/Oder anhängig. Genau zu dieser Thematik. Wir werden berichten.

 

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Hinweis: Der KEB kinder web leistet keine Rechtsberatung.