Experten: Kita-Milliarden nicht für Beitragsfreiheit nutzen

Das Bundes-Familienministerium verhandelt seit Anfang Februar mit den Ländern über die Milliarden aus dem Kita-Gesetz. Jedes Land muss melden, wie es seinen Anteil für eine bessere Betreuung der Kinder einsetzen will.

Das „Gute-Kita-Gesetz” ist seit Jahresbeginn 2019 in Kraft. Vom Bund sollen bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuer-Einnahmen an die Länder fließen. Wie diese das Geld für die Kitas einsetzen, können sie selbst entscheiden - sie müssen aber Verträge darüber mit dem Bund abschließen.

Ob das so funktionieren wird? Zum Wohle der betroffenen Elternschaft? Oder wird einfach vor den bevorstehenden Wahlen in 2019 das (Geld-)Gießkannenprinzip seitens der Politiker angewendet?

Wir wissen es nicht!

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