Überprüfungsanträge stellen - Frist bis 31.12.2018 beachten?

Um Ansprüche für 2014 ggf. aufrecht zu erhalten, muss bis zum 31.12.2018 durch die Betroffenen ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bei dem jeweiligen kommunalen Träger gestellt werden.

Bei einer Einrichtung in "Freier Trägerschaft" ist dieses so nicht möglich.

Mehr dazu auf unserer Informationsseite.

 

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