Eberswalde - neuer Satzungsentwurf birgt hohe Belastungen für die Eltern

Die nachfolgenden Anlagen zum kommenden Satzungsentwurf stellt der Eberswalder Sozialdezernent derzeit bei den städtischen Fraktionen vorab zur Diskussion.

Wir sind gespannt, ob er seinem Versprechen nach Transparenz noch nachkommt und eine Kalkulation vorlegen wird, welche die Platzkosten von beispielsweise

457 € monatlich

im Krippenbereich rechtfertigen.

Bisher vorgebrachte Argumente, die die hohen Personalkosten erklären, wie den Erhalt von lediglich 70% statt der gesetzlich vorgegebenen 88,6 % Zuschüsse zum pädagogischen Personal (Auskunft des Sozialdezernenten) oder eine Personalausstattung von 127 % (Auskunft der Jugendamtsleiterin im Jugendhilfeausschuss des Landkreises) scheinen nicht plausibel.

Satzungsentwurf der Stadt Ebw. 2018 Dokumente
für Krippe Entwurf Krippe pdf icon
für Kita Entwurf Kita pdf icon
für Hort Entwurf Hort pdf icon

Kritisch sehen wir nach wie vor die Einhaltung der Sozialverträglichkeit, da die zumutbaren Einkommensgrenzen nach § 85 SGBXII nicht beachtet und Geringverdiener übermäßig belastet werden.