Gemeinde Wandlitz - Überprüfungsantrag abgelehnt 06/2018

Der, durch die betroffende Elternschaft, gestellte Überprüfungsantrag vom 11.12.2017 (!), wurde am 27.06.2018(!) durch die Gemeinde Wandlitz abschlägig beschieden.

Es sei zu bemerken, als dass die Gemeinde Wandlitz sich mehr als 6 Monate zur Beantwortung Zeit lies. Das alleine sei mehr als bedauerlich anzusehen und verstoße gegen § 44 SGB X .

Die betroffene Elternschaft habe hiergegen Widerspruch eingereicht.
Die weitere Bearbeitung sei "offen" und man sehe der erneuten, abschlägigen Bescheidung entgegen.

Hiernach werden, so die Elternschaft, Rechtsmittel mit anwaltschaftlicher Vertretung eingelegt.

Wir sind vom Ausgang gespannt.

Siehe auch unsere Informationen zum Überprüfungsantrag.