Kinderbetreuung bei Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Durch die Corona-Pandemie kommt es weiterhin zu Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb. Eltern, die deswegen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, haben Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Beide Ansprüche gelten auch über das Jahr 2021 hinaus.

Darunter zählt:

  • Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause
  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Entsprechende Informationen inkl. Musterschreiben finden Sie auf der Seite des BMFSFJ hier 

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