Die Träger werden aufgefordert, Kinder aus vollen Kitas zu übernehmen

Die Situation für Kita-Kinder ist seit der Schließung der Betreuungseinrichtungen Mitte März schwierig. In absehbarer Zeit ist von einer Regelbetreuung aller Kinder nicht auszugehen. Vor diesem Hintergrund beschäftigen die Eltern von Kindern im Kitaalter derzeit viele Fragen, die wir der amtierenden Sozialdezernentin Yvonne Dankert vom Jugendamt Barnim gestellt hatten.

Antworten in dieser Farbe.


Welche Maßnahmen hat der Landkreis ergriffen, um eine Übersicht über die Belegung der Betreuungseinrichtungen zu erhalten?

Seit Einführung der Notbetreuung am 18. März 2020 erhält das Jugendamt des Landkreises Barnim täglich eine Meldung über die Nutzung der Notbetreuung. Diese ist ausschließlich quantitativ –ohne Angaben von Namen. Diese Meldung wird wie andere Daten täglich erfasst. Dazu gehören unter anderem die Anzahl der genehmigten Betreuungen und die zugrunde gelegten Kriterien.

 

Wie viele freie Plätze zur Notfallbetreuungen gibt es im Landkreis?

Zahlreiche Träger haben dazu ihr Rückmeldung bereits bei uns abgegeben. Eine abschließende Zahl liegt aber noch nicht vor. Diese stellen wir dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Verfügung. Grundsätzlich handelt der Landkreis gerade aufgrund einer Weisung aus dem Land. Diese Weisung sieht einerseits die Schließung mit Notbetrieb vor und andererseits regelt sie die Berufsgruppen bzw. Alleinerziehenden. Zudem sind die Hygienestandardseinzuhalten. Die Standards soll nach Auffassung des MBJS jede Einrichtung für sich definieren.

 

Wie viele davon sind aktuell vergeben?

Derzeit genehmigt sind mit Stand von Ende April 4.305 Notbetreuungen (das entspricht ca. 30% der Gesamtplätze -Anm. der Red.). Genutzt wurden davon gestern (29.04.2020 Anm. der Red.) 2.573 Plätze in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege (das entspricht ca. 18 % der Gesamtplätze –Anm. der Red.-).

 

Kann der Mehrbedarf an Plätzen gedeckt werden?

Erste Einrichtungen melden, dass sie an der Grenze sind. Die Träger werden gerade vom Landkreis aufgefordert, bei noch freien Plätzen in Notbetreuung Kinder aus vollen Kitas zu übernehmen. Damit müssten dann jedoch die betreffenden Eltern auch einverstanden sein.

 

Welche Alternativlösungen oder Ausweichmöglichkeiten (Nutzung von Sporthallen, Gemeinderäumen, Schulen etc.) sind durch den Landkreis geplant, wenn die Aufnahmekapazitäten in den Kita erreicht sind?

Das Jugendamt versucht für dieses Problem gemeinsam mit dem Landrat eine landeseinheitliche Lösung anzustreben und wir stehen im Austausch mit dem MBJS.

 

Gibt es hierfür übergreifende Konzepte oder werden entsprechende Entscheidungen auf Ebene der Gemeinden/Städte getroffen?

Wir haben gelinde gesagt gar keine Zeit für ein Konzept, sondern setzen gerade um.

 

Wie werden die Gemeinden und Städte bzw. die Einrichtungen direkt unterstützt, um bei einem Anstieg des Betreuungsbedarfes die Hygieneregelungen weiterhin einzuhalten?

Alle Träger von Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen, die Notbetreuungen anbieten, erhalten alle Informationen von uns. Aus Infektionssicht sind gründliches Händewaschen und Abstandsregelungen einzuhalten die wichtigste Maßnahme. Das MBJS erarbeitet zudem gerade Hinweise zum Thema Hygiene für die Kitas. Auch haben wir die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts den Kindertagesstätten für das Personal zugesandt.

 

Welche Kriterien werden bei einer Verknappung der Plätze als Maßstab genommen?

Die Kriterien ergeben sich aus der Weisung des Landes und sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises analog zu finden. Die Träger wurden bereits zu Beginn der Pandemie aufgefordert ihre Hygienepläne zu überarbeiten und Pandemiepläne zu erstellen.

 

Wie kann längerfristig eine Diskriminierung der Kinder aufgrund der unterschiedlichen Situationen in den Elternhäusern vermieden werden? Gibt es die Überlegung, über eine wechselweise Betreuung der Kinder?

Das ist Entscheidung des Landes Brandenburg. Diese ist abhängig vom Infektionsgeschehen. Der Landkreis Barnim muss sich andie Eindämmungsverordnung des Landes sowie die Weisungen halten.

 

Der KEB bedankt sich für das Interview, welches am 30.04.2020 geführt/beantwortet wurde.