Neue Eindämmungsverordnung ab 01.12.2020 in Brandenburg

"Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sind weiterhin umfassende Maßnahmen erforderlich, die physischen Kontakte auf das Notwendige zu beschränken. Das Recht auf gute Bildung und Betreuung ist indes ein hohes Gut und darf nicht mehr als nötig eingeschränkt werden. Daher haben die Kitas und Schulen weiter geöffnet - immer unter Beachtung der aktuellen Verordnung und des regionalen Infektionsgeschehens."

Die aktuelle Eindämmungsverordnung in Brandenburg ist bis Ende November 2020 befristet.

 

Diese neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

 

Quelle MBJS BB: Link hier 

 


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