Das MBJS äußert sich zu Regelung in Allgemeinverfügungen der Landräte
Mehrere Landräte im Land Brandenburg, so auch Daniel Kurth (SPD) - Landrat des Kreises Barnim -, hatten mittels sog. Allgemeinverfügung Aufgaben und Kompetenzen der Gesundheitsämter an Leiter*innen von Kindertagesstätteneinrichtungen übertragen, auch bei privater Trägerschaft.
Das MBJS hat nunmehr - Stand 16.11.2020 - auf entsprechende Anfragen reagiert.
"Eine Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen der Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist und kann damit nicht verbunden werden. Die Einrichtungsleitungen können also nicht verpflichtet werden, Auskünfte oder eine rechtliche Beratung nach dem IfSG wahrzunehmen."
Auch wenn kein Einrichtungsleiter zur Übernahme der Kompetenzen verpflichtet werden könne, so heißt es dennoch weiter: "Darüber hinaus ist es auch im Interesse der jeweiligen Einrichtung, die Kontaktpersonen ersten Grades im Infektionsfall zu informieren."
Abschließend richtet sich Herr Westphal vom MBJS folgendermaßen an die Einrichtungsleiter:
"Ich bitte Sie daher, bei örtlichem Bedarf nach Kräften Ihr zuständiges Gesundheitsamt dabei zu unterstützen, Infektionsketten nachzuverfolgen und mit den Informationen den Kontakt zu krankheitsverdächtigen Personen möglichst gering zu halten."
Vorgeschichte dazu: bitte hier nachlesen
Schreiben des MBJS vom 16.11.2020: hier
Siehe auch Schreiben des KEB an den Landrat (LK Barnim) vom 13.11.2020 hier
Hinweis:
Eigenkommentierungen des KEB werden in normaler Schriftart ausgeführt.
Zitierungen werden in Kursiv und in Gänsefüßchen dargestellt, zwecks Rechtssicherheit.
Quellenangabe(n), siehe oben.