Vergütung von Tagespflegepersonen im Landkreis Märkisch-Oderland unzureichend – 27/20

Pressemitteilung vom 22.06.2020

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute auf den Normenkontrollantrag einer Tagespflegeperson die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland im Hinblick auf die dort festgelegten Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung für unwirksam erklärt.

Das den Tagespflegepersonen von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu zahlende monatliche Betreuungsentgelt setzt sich aus der Erstattung des Sachaufwandes, dem Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung sowie der (anteiligen) Erstattung von Beiträgen zur Unfallversicherung, Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Der Landkreis (hier MOL) hat in Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. April 2016 (OVG 6 A 4.15) mit der Richtlinie vom 20. September 2017 die Sachkostenpauschale rückwirkend zum 1. Juli 2014 erhöht.

Zugleich hat er, ohne dass dies Gegenstand der genannten gerichtlichen Entscheidung gewesen ist, die Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistungen reduziert.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. 

 

 

Link zu Gerichtsurteilen dazu hier.

Direktlink zur Quelle (berlin.de) hier .

 


Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.