Schlechterer Kita-Personalschlüssel in Brandenburg zulässig

 

Der Brandenburger Landtag hat am Freitag (19.06.2020) mit den Stimmen der Kenia-Koalition eine vorübergehende Verschlechterung der Betreuungsschlüssel in Kita und Schulhort per Gesetz für zulässig erklärt.

Demnach dürfen die Träger bis Ende Juni 2021 um maximal zehn Prozent vom vorgeschriebenen Verhältnis an Kindern pro Erzieher abweichen. Als Grund für die überraschend und sehr kurzfristig anberaumte Gesetzesänderung werden Personalengpässe bei Erziehern wegen der Corona-Pandemie angeführt.

Danilo Fischbach (BundesElternsprecher) sagt dazu:

"Die Kinder waren schon in den vergangenen Monaten die großen Verlierer der Corona-Krise. Jetzt setzt sich das fort"

 

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