OHV - Kita-Rückzahlung geschafft, aber ...

Mühlenbecker Land
Fast ein ganzes Jahr lang haben die Mitarbeiterinnen in der Kitaverwaltung alte Bescheide gewälzt und neu berechnet – alles parallel zum laufenden Betrieb.
Dank der rückwirkend geänderten Kita-Satzung erhalten zahlreiche Eltern von Kindern in den gemeindlichen Kitas und Horten einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet.

Nachsatz KEB des LK Barnim (obwohl nicht für OHV zuständig)

Die Gemeinde "Mühlenbecker Land" klopft sich gerade auf die eigenen Schultern für ein Satzungsvergehen von vor über einem Jahr. Respekt!
Großzügig erhalten die betroffenen Eltern nunmehr die zuviel gezahlten Elternbeiträge zurück.
Selbige Rückzahlungen dürfen dann auch noch versteuert werden.

Und was ist mit den Beiträgen für nicht kommunale Einrichtungen? Kein Wort darüber.

Au Backe - die vorweihnachtliche "Selbstbeweihräucherung" stinkt zum Himmel.

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