Rückgezahlte Kitabeiträge müssen versteuert werden

Kein Witz!

Wer zu hoch angesetzte Kitagebühren zurückbekommt, muss sie z.B. in der Steuererklärung für 2019 angeben und versteuern.

Die erstatteten Gelder müssen in der Steuererklärung für das Jahr 2019 angegeben und entsprechend versteuert werden. Das heißt: Ein Teil der Summen, die viele Familien in diesen Tagen erhalten, geht wieder an den Fiskus zurück.

Verrückter kann es nicht mehr werden!

Erst werden die Eltern "abgezockt" und nach Jahren der gerichtlichen Klagen und des persönlichen Leidens erhalten Sie Recht, sollen aber dem Fiskus (dem Staate), der ja vorher betrogen hatte, einen Teil des rückerstatteten Geldes auch noch versteuern, zurück zahlen.

Eh, Politiker, merkt ihr es noch?

Damit dieser Schwachsinn aufhört, unterschreibt unsere Petition (Link zur Petition )

Der selbstbetroffene Autor dieses Beitrages möchte ausdrücklich nicht weiter Stellung dazu beziehen. Das hier "schlägt dem Fass den Boden aus"!

Mehr dazu in unserer Presseschau.