Oranienburg (OHV) – Gericht hält Satzungen für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Kita-Satzung der Stadt Oranienburg für rechtswidrig erklärt.

Das teilte die Stadt Oranienburg am Freitag (16.08.2019) mit. Wie bereits bei den Entscheidungen der vergangenen Woche zu den Kita-Satzungen von Glienicke und Oberkrämer sieht das Gericht die Anrechnung der Grundstücks- und Gebäudekosten auf die Elternbeiträge als unzulässig an.

Das heißt, die Gebäudekosten dürfen nicht auf die Eltern umgelegt werden.

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