Beitragsfreie Kita - Geringverdiener müssen schnell reagieren

Mühlenbecker Land

Kinder aus Familien, die Sozialleistungen oder nur ein geringes Haushaltseinkommen erhalten, müssen ab dem 1. August 2019 für Kita, Hort und Tagespflege keine Beiträge mehr zahlen.

Dies beschloss die Brandenburger Landesregierung im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes.

Achtung: Termin einhalten!

Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss allerdings schnell handeln: Bis spätestens 31. Juli 2019 müssen betroffene Eltern ihr Einkommen in der Kita- und Schulverwaltung der Kommunen oder beim betreffenden freien Träger neu nachweisen. „Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, es gilt der Poststempel!“, informiert Pressesprecherin Rita Ehrlich aus dem Rathaus in Mühlenbeck.

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